Von der Idee zum Projekt - So geht`s! |
!!! HINWEISE: Im Falle der Befürwortung eines Projektes muss der Fördermittelantrag innerhalb der vorgegebenen Frist bei der zuständigen Bewilligungsbehörde im Landratsamt eingereicht werden. Sollte das regionale Entscheidungsgremium, z.B. auf Grund von Budgetmangel, kein positives Votum gefasst haben, kann das Vorhaben durch erneute Bewerbung durch den Antragsteller im nächsten Auswahlverfahren wieder berücksichtigt werden. Gemäß den Nebenbestimmungen für ernannte LEADER-Gebiete haben auch durch das Entscheidungsgremium abgelehnte Projekte die Möglichkeit, über einen Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde den öffentlichen Verfahrens- und Rechtsweg zu bestreiten. |