Von der Idee zum Projekt - So geht`s! |
Projektaufrufe: Planmäßig finden Projektaufrufe im 1. und 3. Quartal jeden Jahres statt, die Auswahl dann jeweils im 2. bzw. 4. Quartal. Die nächsten Aufrufe:
!!! Informationen zur Einheitskosten Gebäude: Die förderfähigen Ausgaben können auf Basis von Einheitskosten Gebäude ermittelt werden. Antragsteller müssen damit zur Abrechnung des Vorhabens der Bewilligungsbehörde keine Rechnungen und Zahlungsbelege mehr vorlegen. Als Berechnungsverfahren werden Einheitskosten Gebäude bei Umnutzungen oder vollständigen Sanierungen mit umfassendem Eingriff in die Bausubstanz von Gebäuden angewendet. Bei den Einheitskosten Gebäude handelt es sich um einen Kostensatz in EUR pro m² der Nettoraum-Flächen. Mit Stand August 2023 gilt ein Kostensatz in Höhe von 1.856 EUR pro m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereiches. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz in Höhe von 1.560 EUR pro m² zur Anwendung. Nähere Informationen finden Sie in diesem "Informationsblatt zur Anwendung von Einheitskosten Gebäude für Umnutzungen oder umfassende Sanierung von Gebäuden". Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Regionalmanagement jederzeit zur Verfügung! !!! Weitere Hinweise: Im Falle der Befürwortung eines Projektes muss der Fördermittelantrag innerhalb der vorgegebenen Frist bei der zuständigen Bewilligungsbehörde im Landratsamt eingereicht werden. Sollte das regionale Entscheidungsgremium, z.B. auf Grund von Budgetmangel, kein positives Votum gefasst haben, kann das Vorhaben durch erneute Bewerbung durch den Antragsteller im nächsten Auswahlverfahren wieder berücksichtigt werden. Gemäß den Nebenbestimmungen für ernannte LEADER-Gebiete haben auch durch das Entscheidungsgremium abgelehnte Projekte die Möglichkeit, über einen Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde den öffentlichen Verfahrens- und Rechtsweg zu bestreiten. |