Von der Bergbau- zur Tourismus- und Energieregion
Richtlinie

Die Förderrichtlinie zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (RL LEADER/2014) des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wurden am 14.01.2015 veröffentlicht. 

Der Freistaat gewährt auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) sowie unter Beachtung der Bestimmungen der Europäischen Union für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen zur Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).

Die RL LEADER/2014 sieht folgende Maßnahmen vor:

1. Unterstützung für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)
    Aufbau von Kapazitäten, die Schulung und die Vernetzung zur Vorbereitung einer LES

2. Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LES
    Vorhaben die zur Umsetzung der LES  sowie den Zielen des EPLR 2014-2020 dienen

3. Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen
    Aktionsgruppen (LAG)
    
Vorbereitung und Durchführung gebietsübergreifender und transnationaler Kooperationsvorhaben

4. Mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Kosten und          
    Sensibilisierung

    Betriebs- und Sensibilisierungskosten der LAG/FLAG einschließlich Regionalmanagement und Kosten   
    für das Entscheidungsgremium der LAG zur Umsetzung der LES

Zuwendungsberechtigt sind:

Für Maßnahmen nach 1.: lokale Gemeinschaften
Für Maßnahmen nach 2.: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der Lokalen Aktionsgruppe (LAG)
Für Maßnahmen nach 3.: bei der Vorbereitung: sächsische LAG, bei der Durchführung: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften und LAG
Für Maßnahmen nach 4.: anerkannte Lokale Aktionsgruppen (LAG)

Art und Höhe der Zuwendungen: 

Zuwendungen nach dieser Richtlinie erfolgen als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Für Maßnahmen nach 1.: 80%, Untergrenze 500 EUR je Vorhaben, keine Obergrenze
Für Maßnahmen nach 2.: wird von der LAG im Aktionsplan in der LES bestimmt, Untergrenze 5.000                                              EUR je Vorhaben, keine Obergrenze
Für Maßanhmen nach 3.: wird von der LAG im Aktionsplan in der LES bestimmt, Untergrenze 500                                                EUR je Vorhaben, keine Obergrenze
Für Maßnahmen nach 4.: 80%, Untergrenze 5.000 EUR je Vorhaben, keine Obergrenze

Voraussetzungen:

Für Maßnahmen nach 2.:
- Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein 
- positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens
- Erklärung und Begründung der LAG, dass das Vorhaben
         - den Zielen des EPLR 2014-2020,
         - den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) dient
         - einen Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen des EPLR 2014-2020 aufweist
- Begründung der LAG zur Festlegung der Höhe der Finanzmittel
- plausible Begründung der LAG zur Notwendigkeit und Ausprägung des Vorhabens auf Grundlage der Vorhabenbeschreibung des Antragsteller
- Vorlage eines Geschäftsplans für wirtschaftlich betriebene Einrichtungen, bei Unternehmensneugründungen einschließlich einer Stellungnahme einer zuständigen Kammer oder eines Fachverbandes zur Plausibilität des Geschäftsplans
- bei baulichen Investitionen: Nachweis des Grundeigentums oder der Erbbauberechtigung; bei Straßen- u. Wegebauvorhaben ist der Nachweis der dauerhaften rechtlichen Sicherung durch öffentliche Widmung sowie bei Leitungsnetzen und Beschilderungen der Nachweis der allgemeinen Verfügungsberechtigung ausreichend
- Stellungnahmen des jeweiligen Planungsträgers für Vorhaben, die einer öffentlichen Bedarfsplanung unterliegen
- Bestätigung der zuständigen Fachstelle zur Bestandssicherheit bei öffentlichen Bildungseinrichtungen
- Stellungnahme zur Integration des Vorhabens in die Destinationsstrategie des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. bei touristischen Vorhaben

Antragstelle:

Die Landratsämter nehmen die Anträge entgegen. Die jeweils geltenden Antragsformulare, Vordrucke, und Erklärungen sind im Internet veröffentlicht.
--> http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3428.htm

Förderzeitraum:

2014-2020

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung, zu den Förderkriterien, zu den förderfähigen Ausgaben, zum Antragsverfahren, zur Auswahl der Vorhaben und  zum Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren  finden Sie in der Richtlinie LEADER - RL LEADER/2014
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In der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Lausitzer Seenland wurden Fördergegenstände und -konditionen für Projekte im Rahmen von ELER/EMFF festgelegt. Die im Rahmen der LES geförderten Vorhaben unterliegen den Vorgaben der oben aufgeführten RL/LEADER 2014: 2. Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LES.